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Verbot von COVID-Boni für Beamte, die über deren Vergabe entscheiden

Neue Regeln sollen verhindern, dass Staats-, Gebiets- und Stammesbeamte, die über die Vergabe von Pandemie-Zuschlägen aus Hilfsfonds entscheiden, sich diese Zuschläge selbst gewähren. Sie können diese nur für andere von ihnen ausgeführte Arbeiten erhalten, sofern auch nicht gewählte Personen, die dieselbe Arbeit verrichten, anspruchsberechtigt sind.
Wichtige Punkte
Beamte, die über COVID-Zuschläge entscheiden, dürfen diese nicht aus Hilfsfonds an sich selbst vergeben.
Sie können Zuschläge nur für Arbeiten außerhalb ihrer offiziellen Pflichten erhalten, wenn andere Arbeitnehmer in diesen Rollen anspruchsberechtigt sind.
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Status:
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Drucknummer: 117_HR_4968
Sponsor: Rep. Moolenaar, John R. [R-MI-4]
Startdatum: 2021-08-06