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Gebührenbefreiung für Familien gefallener Ersthelfer und verletzter Beamter

Neue Regeln ermöglichen es nahen Angehörigen von verstorbenen oder verletzten Feuerwehrleuten und Polizeibeamten sowie verletzten Beamten selbst, die Einbürgerung oder den Einwanderungsstatus ohne die üblichen Gebühren zu beantragen. Dies soll Familien unterstützen, deren Angehörige im Dienst Opfer gebracht haben.
Wichtige Punkte
Nahe Angehörige von Feuerwehrleuten und Polizeibeamten, die im Dienst gestorben oder dauerhaft verletzt wurden, können von Gebühren für Einbürgerungsanträge und bestimmte Einwanderungsanträge befreit werden.
Feuerwehrleute und Polizeibeamte, die im Dienst dauerhaft verletzt wurden, können ebenfalls von diesen Gebühren befreit werden.
Die Befreiung umfasst Antragsgebühren und damit verbundene Gebühren für biometrische Daten.
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Zusätzliche Informationen
Fallen First-Responders’ Family Naturalization Fee-Relief Act of 2021
Drucknummer: HR 4997
Sponsor: Rep. Gimenez, Carlos A. [R-FL-26]
Startdatum: 2021-08-10