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Wählerausweis erforderlich bei Impfpässen

Dieses Gesetz besagt, dass wenn Ihre Landes- oder Kommunalregierung einen Nachweis über die COVID-19-Impfung (wie einen Impfpass) für bestimmte Aktivitäten verlangt, dann muss diese Landes- oder Kommunalregierung auch von den Wählern verlangen, einen Ausweis vorzulegen, wenn sie bei Bundeswahlen wählen. Diese Regel würde ab dem 1. Januar 2022 gelten, solange die Impfpasspflicht in Kraft ist.
Wichtige Punkte
Bundesstaaten oder Kommunen, die Impfpässe verwenden, müssen einen Wählerausweis für Bundeswahlen verlangen.
Diese Anforderung beginnt am 1. Januar 2022 und gilt, solange Impfpässe erforderlich sind.
Wenn Ihre Region keine Impfpässe verwendet, gilt diese Wählerausweisregel dort gemäß diesem Gesetz nicht.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5021
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2021-08-13