arrow_back Zurück zur App

Status von Direktverkäufern: Keine Arbeitnehmer nach Arbeitsrecht

Dieses Gesetz stellt klar, dass Personen, die Produkte direkt an Verbraucher verkaufen, oft außerhalb traditioneller Geschäfte, nach einem wichtigen Bundesarbeitsgesetz nicht als Arbeitnehmer gelten. Das bedeutet, dass Regeln zu Mindestlohn oder Überstunden aus diesem Gesetz nicht für sie gelten würden.
Wichtige Punkte
Definiert Direktverkäufer als Nicht-Arbeitnehmer nach Bundesarbeitsstandards.
Betrifft Regeln wie Mindestlohn und Überstunden für Direktverkäufer.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5038
Sponsor: Rep. Walberg, Tim [R-MI-7]
Startdatum: 2021-08-13