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Katastrophen-Wohnschutz: Stopp von Räumungen und Zwangsvollstreckungen

Dieses Gesetz bietet vorübergehenden Schutz für Bewohner, die von schweren Katastrophen betroffen sind. Für einen bestimmten Zeitraum nach der Ausrufung einer Katastrophe dürfen Vermieter Mieter wegen Nichtzahlung nicht räumen und Kreditgeber dürfen Häuser mit staatlich unterstützten Hypotheken nicht zwangsversteigern. Vermieter müssen Mieter auch über verfügbare Hilfen informieren.
Wichtige Punkte
Stoppt Räumungen wegen Nichtzahlung der Miete für 90 Tage nach einer Katastrophe in betroffenen Gebieten.
Verhindert Zwangsvollstreckungen bei Häusern mit staatlich unterstützten Krediten für 6 Monate nach einer Katastrophe in betroffenen Gebieten.
Vermieter dürfen während des Räumungsstopps keine Verzugsgebühren erheben oder die Miete erhöhen.
Vermieter müssen Mieter über verfügbare Katastrophenhilfe für Mieter und Vermieter informieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5043
Sponsor: Rep. Demings, Val Butler [D-FL-10]
Startdatum: 2021-08-17