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Temporärer Klageschutz für Schulen bei COVID-19

Dieses Gesetz schützt Schulen und Universitäten vorübergehend vor Klagen im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen auf ihrem Gelände. Das bedeutet, dass Einzelpersonen (Schüler, Personal, Besucher) möglicherweise nur begrenzte Möglichkeiten haben, Entschädigung zu verlangen, es sei denn, die Schule handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Wichtige Punkte
Grundschulen, weiterführende Schulen und Hochschulen sind vor rechtlicher Haftung für COVID-19-Infektionen auf ihrem Gelände geschützt.
Der Schutz gilt für Schüler, Angestellte und Besucher.
Der Schutz gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder rücksichtslose Missachtung der Schule verursacht wurde.
Das Gesetz ist vom 31. Januar 2022 bis zum 31. Januar 2025 in Kraft.
Bundesregeln haben Vorrang vor Landesregeln, es sei denn, Landesregeln bieten Schulen einen größeren Schutz.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5079
Sponsor: Rep. Murphy, Gregory [R-NC-3]
Startdatum: 2021-08-23