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Fristverlängerung für COVID-Hilfsgelder für Stammesregierungen

Dieses Gesetz gibt Stammesregierungen mehr Zeit, bis Ende 2022, um Bundesmittel aus dem Coronavirus-Hilfsfonds zu verwenden. Diese Verlängerung hilft ihnen, pandemiebedingte Kosten zu decken und ihre Gemeinschaften zu unterstützen.
Wichtige Punkte
Stammesregierungen haben nun bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, Coronavirus-Hilfsfonds für förderfähige Kosten zu verwenden.
Dies verlängert die vorherige Frist vom 31. Dezember 2021 speziell für Stammesregierungen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2021-12-09
90%
Dafür 386
Dagegen 41
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5119
Sponsor: Rep. O'Halleran, Tom [D-AZ-1]
Startdatum: 2021-08-27
Abstimmungsdatum: 2021-12-09
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 421