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Steuergutschrift für Kohlenstoffabscheidung verlängert und geändert

Neue Regeln ändern die Steuergutschriften für Unternehmen, die Kohlendioxid abscheiden. Sie verlängern die Frist für den Baubeginn von Anlagen bis 2032 und ändern die erforderliche Menge an abgeschiedenem Kohlenstoff, um sich für die Gutschrift zu qualifizieren. Das Gesetz erhöht auch den Gutschriftsbetrag für Anlagen, die Kohlenstoff direkt aus der Luft abscheiden, um die Emissionsreduzierung zu fördern.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Frist für den Baubeginn von Anlagen zur Kohlenstoffabscheidung, die für Steuergutschriften in Frage kommen, bis 2032.
Änderung der Mindestmengen an Kohlendioxid, die Anlagen abscheiden müssen, um die Steuergutschrift zu erhalten.
Erhöhung des Steuergutschriftsbetrags für Anlagen, die Kohlendioxid direkt aus der Luft abscheiden.
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Zusätzliche Informationen
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Drucknummer: HR 5179
Sponsor: Rep. Beyer, Donald S., Jr. [D-VA-8]
Startdatum: 2021-09-07