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Verlängerung und Änderungen der Steuergutschrift für Kohlenstoffabscheidung

Dieses Gesetz verlängert die Frist für den Baubeginn von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid, um eine Steuergutschrift zu erhalten. Es ändert auch die Mindestmengen an Kohlendioxid, die diese Anlagen abscheiden müssen, um sich für die Gutschrift zu qualifizieren. Ziel ist die Förderung von Technologien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Wichtige Punkte
Frist für den Baubeginn von Kohlenstoffabscheidungsanlagen zur Erlangung einer Steuergutschrift bis 2032 verlängert.
Neue Regeln legen Mindestmengen an Kohlendioxid fest, die verschiedene Anlagentypen abscheiden müssen, um die Steuergutschrift zu erhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5194
Sponsor: Rep. Sewell, Terri A. [D-AL-7]
Startdatum: 2021-09-07