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Nahrungsergänzungsmittel mit Gesundheitssparkonten bezahlen

Neue Regeln erlauben die Verwendung von Geldern von Gesundheitssparkonten (HSAs), flexiblen Ausgabenkonten (FSAs) und Gesundheitserstattungsplänen (HRAs) für Nahrungsergänzungsmittel. Das bedeutet, Sie können jetzt Geld von diesen Konten, oft steuerfrei, nutzen, um die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel zu decken.
Wichtige Punkte
Sie können jetzt Ihre HSA-Gelder für Nahrungsergänzungsmittel verwenden.
FSA- und HRA-Gelder können ebenfalls für Nahrungsergänzungsmittel genutzt werden.
Diese Änderung gilt für Steuerjahre, die nach Inkrafttreten des Gesetzes enden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5214
Sponsor: Rep. Curtis, John R. [R-UT-3]
Startdatum: 2021-09-10