arrow_back Zurück zur App

Steuerabzüge für frühkindliche Pädagogen: Neue Ausgabenregeln

Dieses Gesetz erweitert den Abzug für Bildungsaufwendungen auf frühkindliche Pädagogen. Das bedeutet, dass Personen, die mit Vorschulkindern arbeiten, nun berufsbedingte Ausgaben, wie Lehrmaterialien oder berufliche Weiterbildung, von ihren Steuern absetzen können, was potenziell zu finanziellen Einsparungen führt. Diese Änderungen gelten für Ausgaben, die ab 2021 anfallen.
Wichtige Punkte
Frühkindliche Pädagogen (Vorschule bis Klasse 12) sind nun für den Abzug von Bildungsaufwendungen berechtigt.
Die erweiterte Steuervergünstigung gilt für Ausgaben, die in Steuerjahren nach dem 31. Dezember 2020 anfallen.
Diese Änderung kann die finanzielle Belastung für frühkindliche Pädagogen verringern, die oft Lehrmaterialien aus eigener Tasche bezahlen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5254
Sponsor: Rep. Lamb, Conor [D-PA-17]
Startdatum: 2021-09-14