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Schutz Sensibler Orte: Neue Regeln für Einwanderungsbehörden

Dieses Gesetz beschränkt Maßnahmen der Einwanderungsbehörden (Verhaftungen, Durchsuchungen) an Orten wie Krankenhäusern, Schulen, Kirchen und Gerichten. Solche Maßnahmen sind nur in Notfällen und mit besonderer Genehmigung erlaubt, um sicherzustellen, dass Menschen diese wichtigen Orte sicher aufsuchen können.
Wichtige Punkte
Einwanderungsbehördliche Maßnahmen (Verhaftungen, Durchsuchungen) sind grundsätzlich an oder im Umkreis von 300 Metern um sensible Orte wie Krankenhäuser, Schulen, Kirchen und Gerichte verboten.
Ausnahmen sind nur in dringenden Gefahrensituationen zulässig und erfordern eine vorherige schriftliche Genehmigung eines Vorgesetzten.
Beweise, die unter Verstoß gegen diese Regeln gesammelt wurden, dürfen in Abschiebungsverfahren nicht verwendet werden.
Die Einwanderungsbehörden müssen ihre Mitarbeiter in diesen Regeln schulen und jährlich über Maßnahmen in der Nähe sensibler Orte berichten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_529
Sponsor: Rep. Espaillat, Adriano [D-NY-13]
Startdatum: 2021-01-28