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Unterstützung für Kulturstätten: längere Frist für die Nutzung von Zuschüssen.

Dieses Gesetz verlängert die Frist, innerhalb derer Betreiber geschlossener Kulturstätten, wie Theater und Konzertsäle, Bundesmittel nutzen können. Dies gibt ihnen mehr Zeit, Kosten zu decken, die vom März 2020 bis März 2023 entstanden sind, und unterstützt sie bei der Erholung von der Pandemie.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Frist für die Nutzung von Zuschüssen für Kulturstätten bis zum 15. April 2023.
Zuschüsse können Kosten decken, die vom 1. März 2020 bis zum 11. März 2023 entstanden sind.
Nicht ausgegebene Mittel müssen zurückerstattet werden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5429
Sponsor: Rep. Welch, Peter [D-VT-At Large]
Startdatum: 2021-09-29