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Meldepflicht für Lösegeldzahlungen nach Cyberangriffen

Neue Vorschriften verlangen von Unternehmen und Kommunen, Lösegeldzahlungen nach Cyberangriffen zu melden. Dies soll helfen, Bedrohungen zu verstehen und Informationssysteme zu schützen. Bürger können solche Vorfälle auch freiwillig melden, um eine bessere Problemanalyse zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Unternehmen und Kommunen müssen jede Lösegeldzahlung innerhalb von 48 Stunden nach der Zahlung an das Heimatschutzministerium melden.
Die Meldung muss Datum, Höhe des Lösegeldes, Währungstyp (einschließlich Kryptowährung) und alle bekannten Informationen über die Angreifer enthalten.
Das Heimatschutzministerium wird aggregierte Daten über Lösegeldzahlungen veröffentlichen, ohne die Identität der betroffenen Unternehmen preiszugeben.
Einzelpersonen können Lösegeldzahlungen freiwillig über eine spezielle Website melden.
Ziel ist es, Cyberbedrohungen besser zu verstehen und effektivere Schutzmethoden zu entwickeln.
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Drucknummer: 117_HR_5501
Sponsor: Rep. Ross, Deborah K. [D-NC-2]
Startdatum: 2021-10-05