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Mehr Transparenz bei Duft- und Geschmacksstoffen in Kosmetika

Neue Vorschriften erhöhen die Transparenz bei Kosmetikinhaltsstoffen. Unternehmen müssen mehr Informationen über Duft- und Geschmacksstoffe auf ihren Websites und Verpackungen offenlegen. Dies ermöglicht Bürgern einen leichteren Zugang zu Daten über potenziell schädliche Inhaltsstoffe, wodurch sie fundiertere Kaufentscheidungen treffen können.
Wichtige Punkte
Kosmetikunternehmen müssen Duft- und Geschmacksstoffe auf ihren Websites offenlegen, wenn deren Konzentration 0,01 % übersteigt oder sie auf speziellen Listen stehen.
Kosmetikverpackungen müssen eine Liste bestimmter chemischer Inhaltsstoffe und Duftallergene enthalten, die schädlich sein könnten.
Eine öffentlich zugängliche Masterliste wichtiger Chemikalien und Allergene wird von der FDA erstellt, um den Informationszugang zu erleichtern.
Informationen über Inhaltsstoffe werden nicht als Geschäftsgeheimnisse behandelt, was die Datenverfügbarkeit für Verbraucher erhöht.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5538
Sponsor: Rep. Schakowsky, Janice D. [D-IL-9]
Startdatum: 2021-10-08