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Verbot der unerlaubten Entsorgung von Fötusresten

Dieses Gesetz verbietet die unsachgemäße Entsorgung von Fötusresten, wie das Wegwerfen auf Mülldeponien oder in Gewässer. Ziel ist es, einen würdevollen Umgang mit diesen Überresten zu gewährleisten. Wichtig ist, dass das Gesetz Frauen nicht für die Entsorgung der Überreste ihrer ungeborenen Kinder bestraft.
Wichtige Punkte
Führt Strafen von bis zu 3 Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe für die unsachgemäße Entsorgung von Fötusresten ein.
Verbietet das Wegwerfen von Fötusresten auf Mülldeponien oder in schiffbare Gewässer.
Schützt Frauen ausdrücklich, indem es festlegt, dass sie nicht für die Entsorgung der Überreste ihrer ungeborenen Kinder strafrechtlich verfolgt werden können.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_555
Sponsor: Rep. Latta, Robert E. [R-OH-5]
Startdatum: 2021-01-28