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Einschränkungen bei der Forschung mit fötalem Gewebe: Nur bei Totgeburten.

Neue Vorschriften ändern die Regeln für die wissenschaftliche Forschung mit menschlichem fötalem Gewebe. Solche Forschungen sind nun nur noch erlaubt, wenn das Gewebe aus Totgeburten stammt, nicht aus Abtreibungen. Dies soll sicherstellen, dass die Forschung ethisch und im Einklang mit dem Landesrecht bezüglich anatomischer Spenden durchgeführt wird.
Wichtige Punkte
Forschung mit menschlichem fötalem Gewebe ist nur erlaubt, wenn das Gewebe aus Totgeburten stammt.
Die Verwendung von fötalem Gewebe aus Abtreibungen in der wissenschaftlichen Forschung ist verboten.
Die Forschung an Alternativen zu fötalem Gewebe, wie Organoiden und Stammzellen, wird unterstützt.
Die Definition von „menschlichem fötalem Gewebe“ wurde geändert, um nur Gewebe von einem toten menschlichen Embryo oder Fötus nach einer Totgeburt einzuschließen.
Bundesvorschriften müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes an die neuen Anforderungen angepasst werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_568
Sponsor: Rep. McClain, Lisa C. [R-MI-10]
Startdatum: 2021-01-28