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Regierungsintegrität: Regeln für Spendenannahme und Namensrechte

Neue Regeln sollen den Ruf der Bundesregierung schützen. Sie ermöglichen den Entzug von Namensrechten (z.B. für Gebäude, Programme), die mit Spenden verbunden sind, wenn der Spender ein Verbrechen oder eine ethische Verletzung begeht. Das bedeutet, dass selbst Jahre später, wenn ein Spender das öffentliche Ansehen schädigt, sein Name von Regierungseinrichtungen entfernt werden kann, ohne dass die Spende zurückerstattet werden muss.
Wichtige Punkte
Die Regierung kann Namensrechte, die an Spenden gebunden sind, entziehen, wenn der Spender ein Verbrechen oder eine ethische Verletzung begeht.
Der Entzug von Namensrechten kann nach mindestens 20 Jahren oder einem anderen vereinbarten Zeitraum erfolgen.
Bei Entzug der Namensrechte ist die Regierung nicht verpflichtet, die Spende an den Spender zurückzuerstatten.
Ziel ist es, den Ruf und die Integrität der Bundesregierung vor Handlungen von Spendern zu schützen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5729
Sponsor: Rep. Cooper, Jim [D-TN-5]
Startdatum: 2021-10-26