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Schutz von Pflegekindern: Verbot von Genitaloperationen bei Säuglingen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Pflegekinder mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zu schützen. Es verbietet Genitaloperationen an ihnen vor dem sechsten Lebensjahr, es sei denn, dies ist medizinisch notwendig, um ihr Leben zu retten oder unmittelbaren körperlichen Schaden abzuwenden. Dies soll sicherstellen, dass Kinder später selbst über ihren Körper entscheiden können.
Wichtige Punkte
Verbot von Genitaloperationen an Pflegekindern unter sechs Jahren mit Variationen der Geschlechtsmerkmale, es sei denn, es besteht eine unmittelbare medizinische Notwendigkeit.
Staaten müssen diese Verbote und Strafen umsetzen, um Bundesmittel für die Pflegekinderhilfe zu erhalten.
Ziel ist der Schutz der körperlichen Autonomie von Kindern und die Verhinderung irreversibler Eingriffe ohne deren informierte Zustimmung.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
To amend part E of title IV of the Social Security Act to require States to prohibit genital surgery on foster children with variations in sex characteristics who are under six years of age as a condition of receiving grants under such part.
Drucknummer: HR 5730
Sponsor: Rep. Garcia, Sylvia R. [D-TX-29]
Startdatum: 2021-10-26