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Verbot der Bundesfinanzierung von Schul-Strafverfolgungspartnerschaften

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verwendung von Bundesmitteln für Partnerschaften zwischen Strafverfolgungsbehörden und Schulen zu verbieten, insbesondere solche, die Bedrohungen gegen Schulpersonal betreffen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung Bemühungen zum Schutz von Lehrern und Schulpersonal durch diese spezifischen Partnerschaften nicht finanziell unterstützen wird. Dies könnte sich auf die Art und Weise auswirken, wie Vorfälle in Schulen behandelt werden.
Wichtige Punkte
Verbietet Bundesmittel für Strafverfolgungspartnerschaften mit Schulen.
Betrifft Partnerschaften, die Bedrohungen gegen Schulverwalter, Vorstandsmitglieder, Lehrer und Personal behandeln.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5731
Sponsor: Rep. Good, Bob [R-VA-5]
Startdatum: 2021-10-26