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Soldatenhilfe: Telekommunikationsverträge bei Umzugsverbot kündigen.

Neue Regeln ermöglichen es Soldaten, Telefon-, Fernseh- und Internetverträge zu kündigen, wenn sie nach Erhalt eines Versetzungsbefehls einen plötzlichen Umzugsstopp erhalten. Dies hilft ihnen, Zahlungen für ungenutzte Dienste aufgrund unvorhergesehener Umstände zu vermeiden. Die Änderungen gelten rückwirkend für Umzugsstopps, die ab dem 1. März 2020 erlassen wurden.
Wichtige Punkte
Soldaten können Telekommunikationsverträge (Telefon, TV, Internet) kündigen, wenn ihre Umzugspläne durch einen Notfall-Umzugsstopp unterbrochen werden.
Dies gilt, wenn ein Soldat einen Vertrag nach Erhalt eines Befehls zur dauerhaften Versetzung abschließt, aber dann einen Umzugsstopp für mindestens 30 Tage oder auf unbestimmte Zeit erhält.
Die Änderungen gelten rückwirkend für Umzugsstopps, die ab dem 1. März 2020 erlassen wurden, was vielen bereits betroffenen Soldaten helfen kann.
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Status:
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Drucknummer: 117_HR_5752
Sponsor: Rep. Levin, Mike [D-CA-49]
Startdatum: 2021-10-27