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Gleiche Kosten für diagnostische und Vorsorgeuntersuchungen bei Brustkrebs

Neue Vorschriften zielen darauf ab, Kosten und Behandlungsbeschränkungen für diagnostische und Vorsorgeuntersuchungen bei Brustkrebs zu vereinheitlichen. Das bedeutet, dass Versicherer keine höheren Gebühren oder strengere Limits für diagnostische Tests erheben dürfen, die oft nach einer ersten Vorsorgeuntersuchung notwendig sind. Dadurch können Bürger unerwartete, höhere Kosten im Zusammenhang mit weiterer Diagnostik vermeiden.
Wichtige Punkte
Krankenversicherer müssen diagnostische Brustkrebsuntersuchungen hinsichtlich Kosten und Behandlungsbeschränkungen genauso behandeln wie Vorsorgeuntersuchungen.
Es ist Versicherern untersagt, die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bei Brustkrebs allein zur Einhaltung dieser neuen Anforderungen zu erhöhen.
Das Gesetz schreibt nicht vor, Vorsorgeuntersuchungen durch diagnostische zu ersetzen, noch verbietet es Versicherern, eine vorherige Genehmigung für Tests zu verlangen.
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Drucknummer: 117_HR_5769
Sponsor: Rep. Dingell, Debbie [D-MI-12]
Startdatum: 2021-10-28