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Neue Elternzeitleistungen aus der Sozialversicherung

Dieser Gesetzentwurf führt bezahlte Elternzeitleistungen für Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ein. Diese Leistungen werden aus dem Sozialversicherungsfonds gezahlt, und ihre Kosten müssen durch Kürzungen zukünftiger Altersversicherungsleistungen oder durch Anhebung des Rentenalters zurückgezahlt werden.
Wichtige Punkte
Ermöglicht bis zu 3 Monate bezahlte Elternzeit nach Geburt oder Adoption eines Kindes.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem individuellen primären Versicherungsbetrag.
Erhaltene Leistungen müssen durch Abzüge von zukünftigen Rentenleistungen oder durch Anhebung des Rentenalters zurückgezahlt werden.
Das Gesetz berührt weder die Rechte aus dem Family and Medical Leave Act (FMLA) noch bestehende Arbeitgeberleistungen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5808
Sponsor: Rep. Wagner, Ann [R-MO-2]
Startdatum: 2021-11-01