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Ende der Geheimhaltungsklauseln bei Belästigung am Arbeitsplatz und Steueränderungen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Belästigung am Arbeitsplatz, einschließlich sexueller Belästigung, zu bekämpfen, indem es Geheimhaltungs- und Verunglimpfungsklauseln in Arbeitsverträgen verbietet. Es ändert auch die Steuergesetze, sodass Entschädigungen für Belästigung nicht besteuert werden und Unternehmen keine damit verbundenen Kosten abziehen können. Dies soll die Transparenz und die Rechenschaftspflicht der Arbeitgeber erhöhen.
Wichtige Punkte
Verbot von Geheimhaltungs- und Verunglimpfungsklauseln in Arbeitsverträgen, die Belästigung am Arbeitsplatz, einschließlich sexueller Belästigung, betreffen.
Beträge aus Urteilen, Auszeichnungen und Vergleichen wegen Belästigung am Arbeitsplatz und Diskriminierung sind steuerfrei.
Arbeitgeber können keine Steuerabzüge für Beträge, die aus Urteilen, Auszeichnungen und damit verbundenen Anwaltskosten im Zusammenhang mit Belästigung am Arbeitsplatz gezahlt werden, geltend machen.
Börsennotierte Unternehmen müssen Informationen über Vergleiche und Urteile wegen Belästigung am Arbeitsplatz in ihren Finanzberichten offenlegen.
Verbesserung der beruflichen Schulungen und öffentlichen Aufklärungskampagnen zur Prävention von Belästigung am Arbeitsplatz, einschließlich der Rolle von Zeugen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5842
Sponsor: Rep. Frankel, Lois [D-FL-21]
Startdatum: 2021-11-03