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Leichterer Rentenzugang für Teilzeitbeschäftigte

Dieses Gesetz erleichtert Teilzeitbeschäftigten den Zugang zu 401(k)- und 403(b)-Rentenplänen. Es ändert die Dienstzeitanforderungen und ermöglicht die Teilnahmeberechtigung nach zwei aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeiträumen mit einer bestimmten Anzahl von Arbeitsstunden.
Wichtige Punkte
Teilzeitbeschäftigte können einem Rentenplan beitreten, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeiträumen jeweils mindestens 500 Stunden arbeiten.
12-Monats-Zeiträume, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen, werden bei dieser Anforderung nicht berücksichtigt.
Arbeitgeber können diese Mitarbeiter von bestimmten Antidiskriminierungsvorschriften und Top-Heavy-Regeln ausschließen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5873
Sponsor: Rep. Manning, Kathy E. [D-NC-6]
Startdatum: 2021-11-04