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Bundesangestellte kehren ins Büro zurück: Neue Regeln für Präsenzarbeit

Dieses Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, ihre Mitarbeiter an ihren physischen Arbeitsplatz und zu den Arbeitszeiten vor der COVID-19-Pandemie zurückzubringen. Dies betrifft den täglichen Arbeitsweg und die Arbeitsorganisation Tausender Bundesangestellter. Ausnahmen gelten für nach Februar 2020 eingestellte Personen, bei erheblicher COVID-19-Verbreitung in der Gemeinschaft und für immungeschwächte Personen.
Wichtige Punkte
Die meisten Bundesangestellten, die die Impfvorschriften erfüllt haben, müssen wieder persönlich am Arbeitsplatz erscheinen.
Die Rückkehr zur Präsenzarbeit erfolgt am Arbeitsplatz und zu den Arbeitszeiten vom 15. Februar 2020.
Ausnahmen von der Rückkehr ins Büro umfassen nach Februar 2020 eingestellte Mitarbeiter, immungeschwächte Personen und Situationen mit erheblicher COVID-19-Übertragung in der Gemeinschaft.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5903
Sponsor: Rep. Jacobs, Chris [R-NY-27]
Startdatum: 2021-11-05