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COVID-19 Gerechtigkeit: Klagerecht und vorübergehende Aussetzung der Schlichtung

Dieses Gesetz ermöglicht es Einzelpersonen, diejenigen zu verklagen, die gegen COVID-19-bezogene Gesetze verstoßen haben, wenn sie dadurch Schaden erlitten haben. Es setzt auch vorübergehend die Durchsetzung von Schlichtungsvereinbarungen vor Streitigkeiten für Arbeits-, Verbraucher-, Kartell- und Bürgerrechtsstreitigkeiten aus, was es einfacher macht, Ansprüche vor Gericht zu verfolgen.
Wichtige Punkte
Sie können Einzelpersonen oder Unternehmen verklagen, die gegen COVID-19-Gesetze verstoßen haben (z.B. CARES Act, Families First Coronavirus Response Act), wenn Sie Schaden erlitten haben.
Wichtig: Während des COVID-19-Notstands können Sie nicht zu einer Schlichtung in Arbeits-, Verbraucher-, Bürgerrechts- oder Kartellstreitigkeiten gezwungen werden – Sie können vor Gericht gehen.
Die Aussetzung der Schlichtung gilt für Streitigkeiten, die seit Beginn des COVID-19-Notstands entstanden sind und bis 180 Tage nach dessen Beendigung andauern.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_595
Sponsor: Rep. Schakowsky, Janice D. [D-IL-9]
Startdatum: 2021-01-28