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Studentenschutz: Religiöse Ausnahmen von COVID-19-Impfpflichten an Hochschulen

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Hochschulen, die COVID-19-Impfungen vorschreiben, eine religiöse Ausnahmemöglichkeit anbieten müssen. Hochschulen müssen Studierende über diese Option informieren und jährliche Berichte über gewährte oder abgelehnte Ausnahmen einreichen. Nichteinhaltung könnte zum Verlust von Bundesmitteln für die Hochschule führen, obwohl Studierende weiterhin Anspruch auf Bundesfinanzhilfen hätten.
Wichtige Punkte
Öffentliche Hochschulen mit COVID-19-Impfpflicht müssen bis Ende 2024 eine religiöse Ausnahmemöglichkeit bieten.
Hochschulen müssen Studierende aktiv über die Möglichkeit und die Verfahren zur Beantragung einer solchen Ausnahme informieren.
Hochschulen reichen jährliche Berichte beim Bildungsminister ein, einschließlich der Begründung für Ablehnungen, wenn 20 oder mehr Ausnahmen abgelehnt wurden.
Nicht konforme Hochschulen können Bundesmittel verlieren, ausgenommen Bundesfinanzhilfen für Studierende.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_5967
Sponsor: Rep. Norman, Ralph [R-SC-5]
Startdatum: 2021-11-15