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Obdachlosenhilfe: Zugang zu Diensten und Nüchternheitsanforderungen

Neue Regeln sollen den Zugang zu Geldern für Programme zur Unterstützung obdachloser Personen erleichtern. Sie erlauben es Programmen, von Begünstigten die Nutzung unterstützender Dienste wie Suchtbehandlung oder Berufsausbildung zu verlangen und Bedingungen wie Nüchternheit festzulegen. Das Gesetz stellt auch sicher, dass religiöse Organisationen diese Mittel beantragen können.
Wichtige Punkte
Programme zur Obdachlosenhilfe können von Teilnehmern die Nutzung unterstützender Dienste (z.B. Beratung, Berufsausbildung, Suchtbehandlung) verlangen.
Es ist zulässig, Bedingungen wie Nüchternheit für den Erhalt von Wohn- oder anderer Hilfe festzulegen.
Religiöse Organisationen haben gleichen Zugang zu Geldern für die Obdachlosenhilfe.
Mindestens 30% der Mittel müssen für Programme bereitgestellt werden, die umfassende Unterstützungsdienste anbieten.
Es werden Rechenschaftspflichten eingeführt, um die Einhaltung der neuen Regeln zu gewährleisten.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6018
Sponsor: Rep. Barr, Andy [R-KY-6]
Startdatum: 2021-11-18