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Verbot der Diskriminierung bei Studienkrediten aufgrund der Hochschule

Dieses Gesetz soll Studierende vor Diskriminierung bei der Beantragung privater Bildungskredite schützen. Das bedeutet, dass Kreditgeber Kredite nicht verweigern oder schlechtere Konditionen anbieten dürfen, nur weil jemand eine bestimmte Hochschule besucht hat, besucht oder besuchen möchte, einschließlich Einrichtungen, die Minderheiten dienen. Zusätzlich beauftragt das Gesetz eine Studie, um zu untersuchen, ob solche Diskriminierung stattfindet.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Private Bildungskreditgeber dürfen Antragsteller nicht aufgrund der Hochschule diskriminieren, die sie besuchen oder besuchen möchten.
Schutz von Minderheiteninstitutionen: Das Gesetz schützt ausdrücklich Studierende, die Minderheiteninstitutionen besuchen, vor Diskriminierung.
Diskriminierungsstudie: Eine Studie wird durchgeführt, um festzustellen, ob Kreditgeber Antragsteller von Minderheiteninstitutionen diskriminieren.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6053
Sponsor: Rep. Vela, Filemon [D-TX-34]
Startdatum: 2021-11-18