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Gewissensschutz im Gesundheitswesen: Keine erzwungene Abtreibungsbeteiligung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Gesundheitsdienstleister zu schützen, die aus moralischen oder religiösen Gründen nicht an Abtreibungen teilnehmen möchten. Es verbietet der Regierung und Einrichtungen, die Bundesmittel erhalten, solche Personen zu diskriminieren. Bürger können sicher sein, dass ihre Gesundheitsdienstleister nicht zu Handlungen gegen ihre Überzeugungen gezwungen werden, was die Verfügbarkeit bestimmter Dienstleistungen je nach Standort und Präferenzen der Anbieter beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Die Bundesregierung und bundesfinanzierte Einrichtungen dürfen Gesundheitsdienstleister, die sich weigern, Abtreibungen durchzuführen, zu überweisen, zu bezahlen oder zu erleichtern, nicht bestrafen oder diskriminieren.
Klagerecht: Personen oder Einrichtungen, die durch solche Diskriminierung geschädigt werden, können eine Zivilklage einreichen, um Abhilfe, einschließlich finanzieller Entschädigung, zu suchen.
Beendigung der Finanzierung: Der Gesundheitsminister kann die Bundesfinanzhilfe für Einrichtungen, einschließlich staatlicher und lokaler Regierungen, die diese Bestimmungen nicht einhalten, einstellen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6060
Sponsor: Rep. Harris, Andy [R-MD-1]
Startdatum: 2021-11-19