arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Gewissensschutz im Gesundheitswesen: Keine erzwungene Abtreibungsbeteiligung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Gesundheitsdienstleister zu schützen, die aus moralischen oder religiösen Gründen nicht an Abtreibungen teilnehmen möchten. Es verbietet der Regierung und Einrichtungen, die Bundesmittel erhalten, solche Personen zu diskriminieren. Bürger können sicher sein, dass ihre Gesundheitsdienstleister nicht zu Handlungen gegen ihre Überzeugungen gezwungen werden, was die Verfügbarkeit bestimmter Dienstleistungen je nach Standort und Präferenzen der Anbieter beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Die Bundesregierung und bundesfinanzierte Einrichtungen dürfen Gesundheitsdienstleister, die sich weigern, Abtreibungen durchzuführen, zu überweisen, zu bezahlen oder zu erleichtern, nicht bestrafen oder diskriminieren.
Klagerecht: Personen oder Einrichtungen, die durch solche Diskriminierung geschädigt werden, können eine Zivilklage einreichen, um Abhilfe, einschließlich finanzieller Entschädigung, zu suchen.
Beendigung der Finanzierung: Der Gesundheitsminister kann die Bundesfinanzhilfe für Einrichtungen, einschließlich staatlicher und lokaler Regierungen, die diese Bestimmungen nicht einhalten, einstellen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
gavel
Status:
Abgelaufen
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6060
Sponsor: Rep. Harris, Andy [R-MD-1]
Startdatum: 2021-11-19