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Gesetz zum Schutz von nach Abtreibungsversuchen lebend geborenen Kindern

Dieses Gesetz verpflichtet medizinisches Personal, Kindern, die nach einem Abtreibungsversuch lebend geboren werden, medizinische Versorgung zukommen zu lassen, genau wie jedem anderen Neugeborenen. Es legt Strafen für Personal fest, das diese Regeln nicht befolgt, und erlaubt der Mutter, bei Verstößen auf Schadensersatz zu klagen. Die Mutter ist nach diesem Gesetz vor Strafverfolgung geschützt.
Wichtige Punkte
Medizinisches Personal muss Kindern, die nach einem Abtreibungsversuch lebend geboren werden, volle medizinische Versorgung bieten.
Die Nichtbereitstellung von Versorgung oder die vorsätzliche Schädigung des Kindes kann zu strafrechtlichen Anklagen und Gefängnisstrafen für das Personal führen.
Die Frau, bei der der Abtreibungsversuch durchgeführt wurde, kann nach diesem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden, kann aber das Personal wegen Verstößen verklagen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_619
Sponsor: Rep. Wagner, Ann [R-MO-2]
Startdatum: 2021-01-28