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Regeln für den Umgang mit fötalen Überresten nach Abtreibung

Dieses Gesetz verpflichtet Abtreibungsanbieter, Patientinnen Optionen für die Entsorgung von fötalem Gewebe nach einem Eingriff anzubieten. Wenn die Patientin das Gewebe nicht mitnimmt, muss der Anbieter dessen Bestattung oder Einäscherung sicherstellen. Das Gesetz legt auch Berichtspflichten und Strafen für Anbieter fest.
Wichtige Punkte
Patientinnen müssen Optionen für die Entsorgung von fötalem Gewebe angeboten werden.
Abtreibungsanbieter müssen die Bestattung oder Einäscherung von fötalem Gewebe veranlassen, wenn die Patientin es nicht mitnimmt.
Bei Nichteinhaltung der Regeln zur Gewebeentsorgung oder Berichterstattung drohen Strafen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_620
Sponsor: Rep. Walorski, Jackie [R-IN-2]
Startdatum: 2021-01-28