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Neue Regeln für Waffenhändler bei Lizenzentzug

Dieses Gesetz ändert die Regeln für Personen, die ihre Bundeslizenz zum Verkauf oder zur Herstellung von Waffen verlieren. Es verbietet ihnen, Geschäftswaffen nach Entzug oder Ablehnung der Lizenz in ihre persönliche Sammlung zu überführen oder an nicht lizenzierte Personen zu verkaufen.
Wichtige Punkte
Wenn ein Waffenhändler seine Lizenz verliert, darf er Geschäftswaffen nicht für sich behalten oder an Mitarbeiter weitergeben.
Nach Lizenzverlust müssen verbleibende Geschäftswaffen nur an andere lizenzierte Händler oder Strafverfolgungsbehörden übertragen werden.
Verstöße gegen diese neuen Regeln können zu Geldstrafen oder Gefängnis führen.
Benachrichtigungen über Lizenzverlust werden diese Einschränkungen nun klar erläutern.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6213
Sponsor: Rep. Cicilline, David N. [D-RI-1]
Startdatum: 2021-12-09