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Mehr Benachrichtigung für Immobilieneigentümer bei Hochwasserkartenänderungen

Neue Regeln schreiben vor, dass Immobilieneigentümer per Post über geplante und abgeschlossene Änderungen der Hochwassergefahrenkarten informiert werden müssen. Diese Benachrichtigungen enthalten Informationen über mögliche Hochwasserversicherungsanforderungen, ungefähre Kosten und wie man gegen die neuen Karten Einspruch erheben kann.
Wichtige Punkte
Sie erhalten mindestens 15 Tage vor Beginn der Arbeiten an neuen Hochwasserkarten für Ihr Gebiet eine Benachrichtigung per Post.
Nach Fertigstellung der Karten, aber vor Beginn der Einspruchsfrist, erhalten Sie eine weitere Benachrichtigung, die angibt, ob sich Ihre Immobilie in einer Hochrisiko-Hochwasserzone befindet, wie hoch die ungefähren Kosten der Hochwasserversicherung sind und wie Sie Einspruch erheben können.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist erhalten Sie eine abschließende Benachrichtigung, die den Abschluss des Verfahrens bestätigt und Sie über weitere Optionen informiert, falls sich Ihre Immobilie in einer Hochrisiko-Zone befindet.
Die Benachrichtigungen werden direkt an die Immobilieneigentümer gesendet, nicht über staatliche oder lokale Behörden.
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Zusätzliche Informationen
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Drucknummer: HR 6236
Sponsor: Rep. Rosendale Sr., Matthew M. [R-MT-At Large]
Startdatum: 2021-12-09