Familienbenachrichtigung bei Tod, Verletzung oder Krankheit in Haft
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Familien von Personen in Haft umgehend und respektvoll über Todesfälle, schwere Verletzungen oder Krankheiten ihrer Angehörigen informiert werden. Es legt klare Verfahren für die Erfassung von Notfallkontaktdaten, fristgerechte Benachrichtigungen und den Umgang mit persönlichen Gegenständen und sterblichen Überresten fest, um Transparenz zu erhöhen und Leid für betroffene Familien zu mindern.
Wichtige Punkte
Pflicht zur Familienbenachrichtigung: Haftanstalten müssen Angehörige innerhalb von 12 Stunden bei Tod und 48 Stunden bei schwerer Krankheit/Verletzung benachrichtigen.
Erfassung von Notfallkontakten: Bei der Inhaftierung müssen Notfallkontaktdaten erfragt werden, mit der Möglichkeit zur Aktualisierung.
Detaillierte Benachrichtigungsinhalte: Benachrichtigungen müssen relevante Umstände, Todes-/Verletzungsursache und Behandlungsdetails enthalten.
Mitfühlende Kommunikation: Standards für mitfühlende Benachrichtigung, einschließlich persönlicher oder virtueller Treffen und Einbeziehung von Fachpersonal.
Rechte der Inhaftierten: Inhaftierte können die Benachrichtigung ablehnen oder ihre Familie selbst benachrichtigen. Die Angabe von Informationen ist freiwillig.
Aufsicht und Transparenz: Das Justizministerium überwacht die Einhaltung und veröffentlicht Benachrichtigungsrichtlinien für die Öffentlichkeit.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6296
Sponsor: Rep. Bass, Karen [D-CA-37]
Startdatum: 2021-12-16