Verbesserte Campussicherheit und Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Campussicherheit und den Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen an Universitäten zu verbessern. Es stellt sicher, dass Sicherheitsberichte, Notfallverfahren und Präventionsprogramme in zugänglichen Formaten verfügbar sind und dass das Personal im Umgang mit Menschen mit verschiedenen Behinderungen geschult wird. Dies ermöglicht es Studierenden und Mitarbeitern mit Behinderungen, umfassender am Campusleben teilzunehmen und sich sicherer zu fühlen.
Wichtige Punkte
Alle Campus-Sicherheitsberichte und Kriminalitätsinformationen müssen kostenlos, zeitnah und in zugänglichen Formaten für Menschen mit Behinderungen (z.B. Blinde, Gehörlose, kognitive Behinderungen) bereitgestellt werden.
Notfall- und Evakuierungsverfahren müssen die Bedürfnisse von Studierenden und Mitarbeitern mit Behinderungen berücksichtigen.
Präventionsprogramme und Informationsmaterialien zur Sicherheit müssen zugänglich sein und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, einschließlich solcher, die sich auf missbräuchliches Verhalten und Angriffe gegen sie beziehen.
Das Sicherheitspersonal des Campus und andere Personen, die Informationen oder Ressourcen bereitstellen, müssen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult werden.
Menschen mit Behinderungen, die an Disziplinarverfahren beteiligt sind (als Ankläger oder Angeklagter), haben Anspruch auf einen Dolmetscher, Transliterierer oder andere Kommunikationshilfen sowie auf die gleichen behinderungsbedingten Anpassungen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6371
Sponsor: Rep. Dingell, Debbie [D-MI-12]
Startdatum: 2022-01-11