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Mehr Kontrolle über Bundesgefängnisse: Neue Ernennungsregeln für Direktoren

Dieses Gesetz ändert die Ernennung des Direktors des Bundesgefängnisamtes, indem es die Zustimmung des Senats erfordert. Ziel ist es, die Aufsicht über eine Institution zu erhöhen, die über 176.000 Insassen und 36.000 Mitarbeiter verwaltet, was die Transparenz und Rechenschaftspflicht im Gefängnissystem beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Der Direktor des Bundesgefängnisamtes wird nun vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt, was die öffentliche Kontrolle erhöht.
Der Direktor wird eine Amtszeit von 10 Jahren haben, um Stabilität und Unabhängigkeit in der Gefängnisverwaltung zu gewährleisten.
Diese Änderungen sollen die Aufsicht über eine große und wichtige Bundesbehörde verbessern, die für die Sicherheit und das Wohlergehen von Insassen und Personal verantwortlich ist.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6403
Sponsor: Rep. Keller, Fred [R-PA-12]
Startdatum: 2022-01-13