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Einfachere Einstellung: Weniger Fragen zur Vorstrafe bei Bundesauftragnehmern

Neue Regeln erleichtern Personen mit Vorstrafen die Jobsuche bei Bundesauftragnehmern, indem Fragen zur Strafregister vor einem Jobangebot eingeschränkt werden. Dies erhöht die Beschäftigungschancen und die soziale Wiedereingliederung, während die Aufsicht des Arbeitsministeriums gestärkt wird.
Wichtige Punkte
Bundesauftragnehmer dürfen vor einem bedingten Stellenangebot keine Fragen zur Vorstrafe eines Bewerbers stellen.
Das Arbeitsministerium wird Beschwerden bearbeiten und Verstöße gegen diese Regeln untersuchen, sowohl proaktiv als auch aufgrund von Meldungen.
Diese Änderungen gelten für Verträge, die am oder nach dem 20. Dezember 2022 vergeben werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6419
Sponsor: Rep. Ocasio-Cortez, Alexandria [D-NY-14]
Startdatum: 2022-01-18