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Leichtere Leistungen für Veteranen mit Hörverlust und Tinnitus

Dieses Gesetz erleichtert Veteranen den Erhalt von Leistungen für Hörverlust oder Tinnitus, indem diese Zustände als dienstbedingt angesehen werden, auch ohne direkte Nachweise aus der Dienstzeit. Dies gilt für Veteranen, die in bestimmten militärischen Berufen oder im Kampf gedient haben. Zusätzlich legt das Gesetz eine Mindestbewertung der Behinderung für Veteranen fest, die Hörgeräte benötigen.
Wichtige Punkte
Veteranen mit diagnostiziertem Hörverlust oder Tinnitus können leichter Leistungen erhalten, wenn ihr Zustand mit bestimmten militärischen Rollen oder Kampfeinsätzen verbunden ist.
Ein direkter Nachweis von Hörproblemen während des Dienstes ist nicht mehr zwingend erforderlich, was den Antragsprozess für viele Veteranen vereinfacht.
Für Veteranen, die aufgrund dienstbedingter Hörprobleme Hörgeräte benötigen, wird eine Mindestbewertung der Behinderung festgelegt, was ihre Entschädigung erhöhen kann.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6464
Sponsor: Rep. Velazquez, Nydia M. [D-NY-7]
Startdatum: 2022-01-20