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Einschränkungen beim Verkauf von Langwaffen über Staatsgrenzen hinweg

Neue Regeln sollen den Kauf von Langwaffen (z.B. Gewehre, Schrotflinten) in einem anderen Bundesstaat als dem Wohnsitz des Käufers verhindern. Dies bedeutet, dass Privatpersonen und Unternehmen solche Waffen nur noch bei lizenzierten Händlern in ihrem Wohn- oder Geschäftsstaat kaufen können. Ziel ist es, die Kontrolle über den Waffenverkauf zu erhöhen und die Verfügbarkeit für Personen außerhalb des jeweiligen Bundesstaates potenziell zu verringern.
Wichtige Punkte
Verbot des Kaufs von Langwaffen (Gewehre, Schrotflinten) in einem anderen Bundesstaat als dem Wohnsitz des Käufers.
Lizenzierte Waffenhändler dürfen Langwaffen nicht an Personen außerhalb ihres Bundesstaates verkaufen.
Die Änderung zielt darauf ab, eine Gesetzeslücke im Waffenverkauf zu schließen.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_647
Sponsor: Rep. Crow, Jason [D-CO-6]
Startdatum: 2021-02-01