arrow_back Zurück zur App

Einschränkungen bei Gesundheitssparkonten für Abtreibungskosten

Dieser Gesetzentwurf ändert die Regeln für die Verwendung von Geldern aus Gesundheitssparkonten (HSAs), Archer MSAs, flexiblen Gesundheitsausgabenplänen (FSAs) und Gesundheitskostenerstattungsplänen (HRAs). Nach Inkrafttreten können diese Gelder im Allgemeinen nicht zur Deckung von Abtreibungskosten verwendet werden, außer in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. Diese Änderungen können die Art und Weise beeinflussen, wie Bürger ihre medizinischen Ausgaben planen.
Wichtige Punkte
Die meisten Abtreibungskosten werden nicht als qualifizierte medizinische Ausgaben für Gesundheitssparkonten (HSAs) und ähnliche Pläne anerkannt.
Ausnahmen sind Abtreibungen infolge von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist.
Die Änderungen gelten für Ausgaben, die in Steuerjahren ab dem 31. Dezember 2022 anfallen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6471
Sponsor: Rep. Mooney, Alexander X. [R-WV-2]
Startdatum: 2022-01-21