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Gerichtliche Videokonferenzen: Effizienz in Strafverfahren dauerhaft verankert

Dieses Gesetz ermöglicht Bundesgerichten die dauerhafte Nutzung von Video- oder Telefonkonferenzen für bestimmte Strafverfahren, wie Haftprüfungen und erste Anhörungen. Ziel ist es, Gerichtsverfahren effizienter und zugänglicher zu gestalten, insbesondere wenn eine persönliche Anwesenheit schwierig ist. Wichtig ist, dass diese Option die Zustimmung des Angeklagten erfordert und dessen Recht auf Rechtsbeistand nicht beeinträchtigen darf.
Wichtige Punkte
Bundesgerichte können nun dauerhaft Videokonferenzen für bestimmte Strafverfahren nutzen, um die Effizienz zu steigern.
Die Zustimmung des Angeklagten ist für Videokonferenzen erforderlich, und der private Kontakt zum Anwalt muss gewährleistet sein.
Dies betrifft verschiedene Verfahren, einschließlich Haftprüfungen und Jugendstrafsachen, jedoch keine umstrittenen Überstellungsverfahren oder Jugendgerichtsverhandlungen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6472
Sponsor: Rep. Morelle, Joseph D. [D-NY-25]
Startdatum: 2022-01-21