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Kinderfreibetrag für schwangere Mütter und ungeborene Kinder

Dieser Gesetzentwurf ermöglicht es schwangeren Frauen, einen Kinderfreibetrag für ihre ungeborenen Kinder zu beantragen. Dies bedeutet, dass Eltern unter bestimmten Bedingungen bereits vor der Geburt des Kindes finanzielle Unterstützung erhalten können, sowie im Falle einer Fehlgeburt oder Totgeburt. Der Gesetzentwurf führt auch die Möglichkeit ein, eine offizielle Bescheinigung über eine Fehlgeburt oder Totgeburt zu erhalten.
Wichtige Punkte
Kinderfreibetrag kann im Jahr vor der Geburt beantragt werden, wenn das Kind lebend geboren wird und eine Sozialversicherungsnummer besitzt.
Der Freibetrag ist auch bei Fehlgeburt oder Totgeburt verfügbar, nach Erhalt einer spezifischen Bescheinigung.
Einführung einer offiziellen Bescheinigung für Fehlgeburt oder Totgeburt, einschließlich einer eindeutigen Identifikationsnummer und Elterninformationen.
Definiert „ungeborenes Kind“ als Individuum der Spezies Homo sapiens vom Beginn der biologischen Entwicklung, einschließlich der Befruchtung.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6505
Sponsor: Rep. Smith, Jason [R-MO-8]
Startdatum: 2022-01-25