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Verbot der Abfrage des COVID-19-Impfstatus bei Organtransplantationen.

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Personen, die eine Organtransplantation benötigen, nicht aufgrund ihres COVID-19-Impfstatus diskriminiert werden. Das bedeutet, dass weder die Aufnahme in die nationale Warteliste für Organe noch der Erhalt einer Transplantation vom Impfstatus gegen COVID-19 abhängen wird.
Wichtige Punkte
Das Netzwerk für Organbeschaffung und -transplantation darf den COVID-19-Impfstatus nicht abfragen.
Der COVID-19-Impfstatus darf keine Voraussetzung für die Aufnahme in die Organwarteliste sein.
Der COVID-19-Impfstatus darf keine Voraussetzung für den Erhalt einer Organtransplantation sein.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6540
Sponsor: Rep. DesJarlais, Scott [R-TN-4]
Startdatum: 2022-02-01