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Änderung der Zählung von Gefangenen für Volkszählung und Wahlkreiseinteilung.

Dieses Gesetz ändert die Zählweise von Gefangenen bei der zehnjährlichen Volkszählung. Anstatt sie am Ort der Haftanstalt zu zählen, werden sie ihrem letzten gewöhnlichen Wohnsitz vor der Inhaftierung zugeordnet. Dies beeinflusst die Einteilung der Wahlkreise und soll eine genauere Vertretung der Bevölkerungsgruppen gewährleisten.
Wichtige Punkte
Gefangene werden ab der Volkszählung 2030 an ihrer letzten Wohnadresse und nicht am Gefängnisort gezählt.
Diese Änderung zielt auf eine gerechtere Einteilung der Kongresswahlkreise ab, was die politische Machtverteilung zwischen den Gemeinden beeinflussen kann.
Das Gesetz gilt für Personen in staatlichen, föderalen, Kreis- und kommunalen Justizvollzugsanstalten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6550
Sponsor: Rep. Ross, Deborah K. [D-NC-2]
Startdatum: 2022-02-01