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Schutz von Bundesmitteln vor Menschenhandel und Schleusung

Neue Regeln sollen verhindern, dass Bundesmittel von gemeinnützigen Organisationen für Menschenhandel oder Schleusung missbraucht werden. Dies bedeutet, dass diese Organisationen nachweisen müssen, dass sie das Gesetz einhalten, um Gelder zu erhalten oder zu behalten, was die Rechenschaftspflicht und Sicherheit bei öffentlichen Ausgaben erhöhen soll.
Wichtige Punkte
Gemeinnützige Organisationen, die Bundesmittel beantragen, müssen bescheinigen, dass sie nicht in Menschenhandel, Schleusung, Betrug oder Bestechung verwickelt sind.
Organisationen, die bereits Gelder erhalten haben, müssen diese Bescheinigung ebenfalls einreichen; Verstöße führen zur Rückzahlung der Gelder.
Das Heimatschutzministerium wird Leitlinien für gemeinnützige Organisationen entwickeln, wie Menschenhandel und Schleusung erkannt und gemeldet werden können.
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Drucknummer: 117_HR_6563
Sponsor: Rep. Gooden, Lance [R-TX-5]
Startdatum: 2022-02-02