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Lobbyisten-Verantwortung: Neue Regeln für sexuelle Belästigung und Übergriffe

Dieses neue Gesetz erweitert die Streitbeilegungsverfahren für sexuelle Belästigung und Übergriffe auf registrierte Lobbyisten. Das bedeutet, dass Lobbyfirmen wie Arbeitgeber behandelt werden und Opfer Zugang zu denselben Verfahren und Rechtsmitteln haben wie in anderen Arbeitsfällen. Lobbyfirmen müssen für ausgezahlte Entschädigungen oder Vergleiche aufkommen.
Wichtige Punkte
Lobbyisten und Lobbyfirmen unterliegen nun denselben Verantwortlichkeitsregeln für sexuelle Belästigung und Übergriffe wie andere Arbeitgeber.
Personen, die von Lobbyisten geschädigt wurden, können dieselben Streitbeilegungsverfahren nutzen und Entschädigung fordern wie bei anderen Verstößen am Arbeitsplatz.
Lobbyfirmen müssen die Kosten für Entschädigungen oder Vergleiche tragen, die im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen gezahlt werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_6627
Sponsor: Rep. Gaetz, Matt [R-FL-1]
Startdatum: 2022-02-07