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Offenlegung von Unternehmensverbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas

Neue Vorschriften verlangen von börsennotierten Unternehmen, Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas offenzulegen. Dies soll die Transparenz für Investoren und Bürger erhöhen, damit sie Risiken bei Investitionen und Geschäftsaktivitäten besser einschätzen können. Bürger erhalten so mehr Informationen über Unternehmen, in die sie investieren oder mit denen sie zusammenarbeiten.
Wichtige Punkte
Unternehmen müssen offenlegen, ob sie, ihre Tochtergesellschaften oder Joint-Venture-Partner Organisationen der Kommunistischen Partei Chinas haben.
Falls solche Organisationen im Unternehmen aktiv sind, muss ihre Beteiligung an den Geschäftsabläufen zusammengefasst werden.
Unternehmen müssen angeben, ob ihre Vorstände im besten Interesse des Unternehmens und der Aktionäre handeln und ob sie bei Interessenkonflikten einer Prüfung unterliegen.
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Drucknummer: 117_HR_6650
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-22]
Startdatum: 2022-02-08